Sozialversicherung – wann muss ich wieviel bezahlen?
Die Zahlung der Sozialversicherung ist ein Thema, das immer wieder für böse Überraschungen in der Selbständigkeit sorgt. Das muss es aber nicht, wenn man sich vorab schon Gedanken dazu macht.
Die Sozialversicherung schreibt für die ersten zwei Jahre der Selbständigkeit eine Mindestbeitragsgrundlage vor. Diese ist vorab zu zahlen. Danach wird ermittelt, wieviel man als Selbständiger tatsächlich verdient hat und es kann zu möglichen Nachzahlungen kommen.
Liegt der Gewinn zwischen € 25.000,- € 30.000,- können Nachzahlungen zwischen € 8.000 bis € 12.000,- pro Jahr auf selbständige TherapeutInnen zukommen.
Warum muss ich mir als TherapeutIn darüber Gedanken machen? Im ersten Jahr der Selbständigkeit zahlt man nur einen minimalen Betrag an Sozialversicherung. Die Ausgaben sind daher niedriger und der Gewinn höher.
Das führt dazu, dass man mehr Steuern zahlen muss.
Viele Selbständige freuen sich über den Erfolg und wollen den Gewinn wieder ausgeben. Schließlich sind offene Rechnungen zu zahlen.
Umsatzgrenzen beachten
Der Umsatz nach den ersten 2 Jahren ist entscheidend.
Wenn die Grenze von 25.000 € überschritten wird, muss ich eine Nachzahlung leisten. Daher ist es wichtig frühzeitig daran zu denken. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht liquide bin und das Geld nicht zur Verfügung habe.
Neben der Nachzahlung werden die Beträge dann auch für das laufende Jahr angepasst und die Kosten steigen weiter.
Plötzlich steht man als Selbständiger vor hohen Kosten, mit denen man nicht gerechnet hat.