Ab sofort: Rechnungen und Honorarnoten sind Bruttorechnungen
- Nachdem wir mit unserem Update auf die Version 3.0 die Finanzkonsolidierung in unserer Praxissoftware vorangetrieben haben, setzen wir diese in Version 3.4 damit fort, dass die Rechnungen in synaptos jetzt als Bruttorechnungen zu verstehen sind. In einer zusätzlichen Zeile sind ab sofort die enthaltene Umsatzsteuer und der abgeführte Steuerbetrag ersichtlich. Die erstellten Rechnungen bzw. Honorarnoten sind dadurch übersichtlicher, transparenter und nachvollziehbarer. Für all jene synaptos-Kund:innen, die ohne Steuer arbeiten, ändert sich dadurch nichts. Mehr Details findet ihr weiter unten.
Mehr Details zur neuen Bruttorechnung
Wir haben uns lange Gedanken dazu gemacht sowie Experten konsultiert und uns nun zu diesem großen Schritt entschieden. Für unsere Kund:innen, die keine Umsatzsteuer abführen müssen, da sie nur medizinische Leistungen durchführen, wird die Änderung gar nicht ersichtlich sein.
Für unsere Kund:innen, die mit Steuer arbeiten, werden die erstellten Rechnungen bzw. Honorarnoten jetzt übersichtlicher, transparenter und nachvollziehbarer. Auch die Rundungsthematik haben wir damit deutlich erleichtert.
Wie sieht die Bruttorechnung im Vergleich mit der alten Nettorechnung aus? Was ist jetzt konkret neu?
Um bestmöglich zu illustrieren, was nun auf der Bruttorechnung wo und wie ausgewiesen wird, gibt es hier ein sehr spezielles, aber durchaus im Praxisalltag vorkommendes Fallbeispiel.
Die alte Nettorechnung
Die neue Bruttorechnung
In der Spalte „Einzel“ ist der Nettopreis der entsprechenden Leistung – in diesem Fall 36 € für eine gewerbliche Massageeinheit – ausgewiesen.
Rechts davon ist ersichtlich, dass dafür 20% Umsatzsteuer abgeführt werden, wodurch der Gesamtpreis = Bruttopreis einer Massageeinheit auf 43,20 € steigt.
Alle Leistungen, die auf dieser Honorarnote bzw. Rechnung abgerechnet werden, ergeben die Brutto-Zwischensumme von 259,20 €. Die Zwischensumme entspricht dem gesamten, ggf. von der Kasse zu refundierenden Betrag und ist nun dezidiert ausgewiesen.
Davon wird eine bereits geleistete Barzahlung für einen der Termine im Wert von 43,20 € brutto abgezogen. Es ergibt sich der eigentliche Brutto-Gesamtbetrag dieser Rechnung von 216 €.
Erst von diesem Gesamtbetrag wird dann ein der Patientin zugeordneter Gutschein genützt und abgezogen. Übrig bleibt ein offener Brutto-Zahlungsbetrag von 36 €.
Im eingerahmten Kästchen darunter ist jetzt die enthaltene USt., der abgeführte Steuerbetrag in € (bezogen auf die Zwischensumme von 259,20 €), der bei der Barzahlung schon abgeführte Steuerbetrag sowie der übrigbleibende Steuerbetrag ersichtlich.
Fehlerbehebungen
- Verbesserungen kleinerer Fehler & Bugs, die uns im Support gemeldet wurden