Was ist TI? Das ist das sichere Gesundheitsnetz, das ab 2026 zur Pflicht wird. Verstehe jetzt, was sich ändert, um technische Nachteile zu vermeiden und up to date zu sein!
Die Telematikinfrastruktur (TI) wird für Heilmittelerbringer ab dem 1. Januar 2026 zur Pflicht – das gilt auch für Physiotherapeut, Logopäden, Ergotherapeuten und Co.
Doch neben dem Anschluss steht eine technische Großbaustelle bevor: Ab dem Stichtag werden ältere Verschlüsselungsverfahren wie RSA abgeschaltet und müssen durch das moderne ECC ersetzt werden.
Wir erklären Dir, was die TI ist, warum Du jetzt handeln solltest, wenn Du die Umstellung nicht verpassen willst.
Das Wichtigste in Kürze:
- TI-Pflicht ab 2026: Die Telematikinfrastruktur (TI) wird für Heilmittelerbringer (Physio, Ergo, Logo etc.) ab dem 1. Januar 2026 gesetzlich verpflichtend.
- Technische Umstellung nötig: Bis Ende 2025 müssen ältere Verschlüsselungsverfahren (RSA) durch das moderne ECC-Verfahren ersetzt werden. Nicht umgerüstete Geräte funktionieren ab 2026 möglicherweise nicht mehr.
- Jetzt Handeln: Ohne TI-Anbindung drohen technische Nachteile (kein E-Rezept, KIM etc.). Frühes Handeln sichert die Versorgung und ermöglicht eine stressfreie Umstellung.
Was ist TI – und warum wird sie ab 2026 verpflichtend?
Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, ist das sichere digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens.
Darüber sollen in Zukunft Praxen, Kliniken, Apotheken, Krankenkassen und ab 2026 auch Heilmittelerbringer wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie Informationen sicher austauschen können.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt die TI als ein geschlossenes, geschütztes Netz, das nicht mit dem normalen Internet vergleichbar ist. Auch der Verband der Ersatzkassen betont, dass es um einen standardisierten und sicheren Austausch von Gesundheitsdaten geht.
Bisher war die Teilnahme für viele Berufsgruppen freiwillig. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Anschluss für Heilmittelerbringer verpflichtend. Das gilt z. B. für Physiotherapiepraxen, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie.
Physio-Deutschland weist bereits darauf hin, dass entsprechende Vorbereitungen laufen müssen. Zwar ist derzeit nicht abschließend geklärt, ob direkt Sanktionen folgen, wenn eine Praxis nicht angeschlossen ist, dennoch gilt die gesetzliche Pflicht – und ohne TI-Anbindung könnten wichtige digitale Anwendungen nicht funktionieren.
Wie funktioniert die TI – und was ändert sich technisch bis 2026?
Um die TI zu nutzen, braucht man bestimmte Geräte und Karten. Dazu gehören zum Beispiel Konnektoren oder VPN-Gateways, mit denen sich Praxen sicher verbinden.
Außerdem nutzen Praxen die SMC-B-Karte als „Praxisausweis“, und Mitarbeitende benötigen persönliche elektronische Heilberufsausweise (eHBA), wenn sie bestimmte Anwendungen nutzen wollen.
Die gematik legt für all diese Komponenten und Dienste die technischen Spezifikationen und die Zulassungskriterien fest.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gewährleistet im Rahmen des Zulassungsprozesses die IT-Sicherheit und zertifiziert die kritischen Komponenten, um das notwendige hohe Schutzniveau der sensiblen Gesundheitsdaten zu garantieren.
Eine wichtige Änderung betrifft die Verschlüsselung: Bisher wurde oft das ältere RSA-Verfahren genutzt. Ab dem 1. Januar 2026 ist das nicht mehr erlaubt.
Dann muss auf das modernere ECC-Verfahren umgestellt sein. Geräte, die nur RSA unterstützen und sich nicht aktualisieren lassen, müssen ersetzt werden.
Das betrifft z. B. manche Konnektoren, Kartenterminals, eHBA- oder SMC-B-Karten. Wer bis Ende 2025 nicht umgerüstet hat, kann die TI ab 2026 möglicherweise nicht mehr nutzen. Dadurch könnten Anwendungen wie KIM, eAU oder E-Rezept ausfallen.
Einige Kassenärztliche Vereinigungen empfehlen schon jetzt, IT-Dienstleister einzubinden und die eigene Ausstattung zu prüfen.
TI im Heilmittelbereich – Chancen, Unsicherheiten und offene Fragen
Seit 2024/2025 können sich Heilmittelerbringer freiwillig anschließen. Die Pflicht zum 1. Januar 2026 steht im Gesetz (§ 360 Abs. 8 SGB V). Verbände wie der IFK und andere Therapeutenorganisationen kritisieren allerdings, dass die Umsetzung zu kurzfristig und technisch aufwendig sei. Auch die Versorgung mit eHBA-Karten läuft mancherorts noch schleppend.
Viele fragen sich, ob der Nutzen den Aufwand rechtfertigt – besonders, solange digitale Anwendungen im Praxisalltag noch nicht überall Vorteile bringen.
Ob es ab 2026 direkte Sanktionen bei Nicht-Anschluss gibt, ist nicht abschließend geklärt. Theoretisch wären Honorarkürzungen denkbar, aber konkrete Regelungen sind noch in Diskussion.
Klar ist aber: Ohne Anschluss könnten Praxen digitale Rezepte, elektronische Arztkommunikation (KIM) oder zukünftige Funktionen nicht nutzen und wären langfristig benachteiligt.
Welche Vorteile kann die TI bieten?
Trotz aller Vorbehalte kann die TI Abläufe vereinfachen. Dokumente können digital über KIM verschickt werden, statt per Fax oder Post.
Befunde, Verordnungen oder Medikationsdaten stehen – mit Einverständnis der Patienten & Patientinnen – über die elektronische Patientenakte zur Verfügung.
Das erlaubt schnellere Abstimmungen mit Ärzten oder anderen Therapeutinnen und Therapeuten. Auch Nachfragen und Rückläufe können sich reduzieren.
Wer früh plant, kann technische Fragen rechtzeitig klären, Angebote vergleichen und Fördermöglichkeiten oder Kostenübernahmen der Krankenkassen nutzen. Das reduziert Stress vor dem Stichtag.
synaptos als Unterstützung für Praxen
Damit Praxen den TI-Anschluss nicht allein organisieren müssen, gibt es Dienstleister wie synaptos, die Lösungen speziell für Heilmittelerbringer anbieten.
synaptos arbeitet mit CompuGroup Medical (CGM) zusammen und bietet Systeme, die direkt in die Praxissoftware integriert werden können.
Die Kosten sind für den Anschluss aktuell abgedeckt. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass die Technik ECC-fähig ist und damit den Sicherheitsanforderungen für 2026 entspricht.
Für Praxen, die wenig Zeit oder technisches Vorwissen haben, bietet die Lösung von synaptos und CGM einen Vorteil.
Worauf Praxen jetzt achten sollten
Wer zur TI wechseln muss, sollte prüfen, ob vorhandene Geräte für die Umstellung auf ECC geeignet sind.
Wichtige Fragen sind: Welche Karten werden benötigt? Welche Geräte müssen ersetzt oder aktualisiert werden? Gibt es bereits Angebote, die die Praxissoftware integrieren und Support leisten?
Der Übergang von freiwilliger zu verpflichtender Nutzung bedeutet, dass man sich spätestens jetzt ernsthaft damit beschäftigen sollte. Je später man reagiert, desto größer ist das Risiko, dass es zu Engpässen bei Technik, Karten oder Terminverfügbarkeiten kommt.
Handeln statt warten!
Was ist TI? Fakt ist, die Telematikinfrastruktur ist kein optionales Zukunftsthema mehr, sondern ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend für Heilmittelerbringer.
Gleichzeitig endet die Nutzung alter Sicherheitsverfahren wie RSA, und wer nicht umstellt, verliert den Zugang zu Anwendungen wie KIM oder E-Rezept.
Auch wenn noch nicht klar ist, welche Sanktionen kommen könnten, sind technische Nachteile und eingeschränkte Funktionsfähigkeit sehr reale Risiken.
Praxen, die früh planen, sich beraten lassen und gegebenenfalls mit Anbietern wie synaptos zusammenarbeiten, verschaffen sich Zeit, Sicherheit und weniger Stress bei der Umstellung. Wer wartet, läuft Gefahr, kurz vor knapp handeln zu müssen – mit mehr Aufwand und Unsicherheit.