Du möchtest dich mit deiner eigenen Praxis selbstständig machen? Das ist wunderbar! Damit du für das Abenteuer Selbstständigkeit perfekt gerüstet bist, zeigen wir dir eine schnelle Übersicht über die wichtigsten Punkte. So steht der Verwirklichung deiner Praxis nichts mehr im Weg. Oder vielleicht doch? Was ist es? Ist es vielleicht deine eigene Unsicherheit? Das Unbekannte, das dich nervös macht? Wir sagen: Hands-On! Moment mal, was soll das schon wieder heißen? Vielleicht hast du schon von der Hands-On-Mentalität gehört. Der Begriff leitet sich aus dem Englischen hands-on ab und bedeutet übersetzt praktisch. Kurzum ist damit das Anpacken gemeint, wenn es nötig ist. Und genau diese Haltung braucht es für die Umsetzung der selbstständigen Therapiepraxis. Denn TherapeutInnen haben eine hohe Zupack-Qualität, wenn es um ihre PatientInnen geht. Das kannst du für die Selbstständigkeit super einsetzen. Also: Hands-On!
Die erste Voraussetzung für deine Selbstständigkeit ist die Meldung der Freiberuflichkeit. Die Bewilligung erlangst du über die zuständige Bezirksverwaltung deines Berufssitzes. Was für Unterlagen muss ich mitbringen? Erstens benötigst du dein Diplom beziehungsweise Nostrifikationsurkunde. Zweitens ist eine Strafregisterbescheinigung erforderlich, die nicht älter als drei Monate ist. Drittens wird ein ärztliches Zeugnis benötigt, dass die körperliche und geistige Eignung bestätigt. Darüber hinaus ist eine Heiratsurkunde mitzunehmen, wenn der Name auf dem Diplom nicht mehr derselbe ist. Step one – done! Wenn du dich mit deiner Praxis selbstständig machst, musst du dich auch beim Finanzamt anmelden. Dort beantragt man eine Steuernummer. Das heißt, dass du jedes Jahr eine Umsatz- und Einkommenssteuererklärung einreichst. Schließlich musst du sämtliche Aufzeichnungen und Belege 7 Jahre ab Erstellung aufbewahren. Step two – done! Zudem ist eine Pflichtversicherung bei der SVA nötig. So bist du pensions-, kranken- und unfallversichert. Der Beitrag orientiert sich an deinen Einkünften.
TherapeutInnen haben eine Dokumentationspflicht. Das heißt, dass du alle für die Behandlung relevanten Maßnahmen festhältst. Dabei sammelst du sowohl die ärztlichen Anordnungen, die Grundlage deiner Behandlungen sind, als auch deine therapeutischen Maßnahmen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass du deine Aufzeichnung mindestens zehn Jahre aufbewahren musst. Das ist wirklich eine lange Zeit und eine ganze Menge an Behandlungen. Da fragst du dich sicher: Wie soll ich da am besten dokumentieren? Sollte ich mir vielleicht schon mal einen Lagerraum für meine Akten mieten? Und wie kann ich da etwas wiederfinden, was schon sechs Jahre zurückliegt? Solche Fragen lösen auf jeden Fall Stress aus.
Damit die Arbeit in deiner Therapiepraxis nicht gleich zum total Stress-Programm ausartet, denk doch einfach wieder: Hands-On! Gerade beim Dokumentieren ist ein praktisches Vorgehen wichtig, um deine Arbeit in kurzer Zeit erledigen zu können. Aber was ist praktisch beim Dokumentieren? Praktisch ist das Befunden dann, wenn es organisiert und zeitsparend von der Hand geht. Mit smartTherapy beispielsweise erledigst du das Befunden digital auf der grafischen Befundung. Du erfasst alle Defizite mittels Symbolen und ziehst sie auf die gewünschte Stelle. Das Ganze passiert noch während der Behandlungseinheit. So schaffst du dir einen klaren Zeitvorteil. Darüber hinaus bist du nicht mehr auf ein Befunden mit Papier angewiesen. Das heißt, dass du auch nach Jahren deine Dokumentation binnen weniger Sekunden abrufen kannst, anstatt dich durch Berge von Ordner und Zetteln wühlen zu müssen. Wenn es also zu einer behördlichen Einsichtnahme deiner Dokumentation kommen sollte, bist du sofort gerüstet und praktisch immer vorbereitet.
Im Tagesgeschäft deiner Therapie-Praxis ist es notwendig, deinen PatientInnen eine Zahlungsbestätigung mitzugeben. Die PatientInnen kommen so zu ihrer teilweisen Rückerstattung der Behandlungskosten. Hierzu dient dir die Rechnung als Grundaufzeichnung der erhaltenen Bareinnahmen. Deine Rechnung beziehungsweise Honorarnote benötigt folgende Angaben:
– Name und Anschrift des Patienten/der Patientin
– Ausstellungstag der Rechnung
– Bezeichnung der Leistung mit Datumsangabe
– Gesamtbetrag der Rechnung
– Stempel und Unterschrift
Wichtig bei den Bareinnahmen deiner Praxis ist eine lückenlose Erfassung. Das tägliche Ausstellen von Quittungen über die erhaltenen Bargeldbeträge muss gesetzeskonform für steuerrechtliche Zwecke erfolgen. Bei smartTherapy hast du verschiedene Möglichkeiten zur Abrechnung. Im Folgenden hast du deine Daten digital und kompakt abgelegt, sodass du sie dem Steuerberater übermitteln kannst. Jetzt hast du einen praktischen Leitfaden für deine eigene Praxis.